Behandlung


Seit Januar 2013 arbeite ich in der kleinen Osteopathiepraxis in der Dr.-Karl-Aschoff-Straße in Bad Kreuznach.

Es war mir ein Bedürfnis, aus der Physiotherapie in die tiefgründige, analytische Arbeit mit viel mehr Zeit für den Patienten umzusatteln und Fuß zu fassen.

 

Ich freue mich sehr, Sie in der angenehmen und ruhigen Atmosphäre meiner kleinen, gemütlichen Praxisräume begrüßen zu dürfen.

 

Die sechzigminütige Behandlung erfolgt ausschließlich nach einem ausführlichen Anamnesegespräch und der körperlichen Untersuchung, denn diese bieten mir die Basis, um adäquat und erfolgreich arbeiten zu können.

 

Daraus resultierend ergibt sich ein Behandungskonzept, das fortwährend an aktuelle Befunde angepasst wird.

 

Die Behandlungsintervalle liegen je nach Beschwerdebild bei 3-8 Wochen, wobei es bei akuten Beschwerdebildern zu kürzeren Intervallen kommen kann.

 

Bitte bringen sie zum Erstgespräch Arztberichte, radiologische Befunde und Laborwerte (Blut - und Stuhluntersuchungen) mit.

 

Auch außerhalb der Behandlungen habe ich immer ein offenes Ohr und bitte Sie sogar darum, sich sofort bei mir zu melden, falls Fragen oder Probleme auftreten sollen.

 

 


Kosten


Das hier ist eine Heilpraktikerpraxis, in der ausschließlich Osteopathie angeboten wird. Somit ist es möglich, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen.

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

1. Kostenerstattung bei Privatversicherten/ Zusatzversicherung für Heilpraktiker

     Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Behandlung anteilig oder zu 100%. Sie sollten

     sich jedoch vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich über die

     Kostenerstattung informieren.

 

2. Kostenerstattung durch gesetzliche Kassen

      Seit 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen anteilig die Behandlung. Bitte setzen

      Sie sich mit Ihrer Kasse in Verbindung, um sich über Kostenerstattungen zu informieren.

      Meist wird vorausgesetzt, dass Sie sich im Vorfeld bei einem Arzt eine schriftliche Empfehlung

      oder ein Privatrezept für eine osteopathische Behandlung ausstellen lassen. Zudem

      verlangen die meisten Kassen, dass der Osteopath in einem Berufsverband Mitglied ist. Diese

      Vorgabe erfülle ich.

 

      Sicherlich gibt es auch gesetzliche Krankenkassen, die die osteopathische Behandlung nicht

      bezuschussen. In diesem Falle gilt die Behandlung als private Leistung.