Behandlung


Seit Januar 2013 arbeite ich in der kleinen Osteopathiepraxis in der Dr.-Karl-Aschoff-Straße in Bad Kreuznach.

Es war mir ein Bedürfnis aus der Physiotherapie in die tiefgründige, analytische Arbeit mit viel mehr Zeit für den Patienten umzusatteln und Fuß zu fassen.

 

Ich freue mich sehr Sie in einer angenehmen und ruhigen Atmosphäre in meinen kleinen gemütlichen Praxisräumen begrüßen zu dürfen.

 

 

Die 60minütige Behandlung erfolgt ausschließlich nach einem ausführlichen Anamnesegespräch und der körperlichen Untersuchung , denn diese bieten mir die Basis, um adäquat und erfolgreich arbeiten zu können.

 

Daraus resultierend ergibt sich ein Behandungskonzept, dass fortwährend an aktuelle Befunde angepasst wird.

 

Die Behandlungsintervalle liegen je nach Beschwerdebild bei 3-8 Wochen, wobei es jedoch bei akuten Beschwerdebildern zu kürzeren Intervallen kommen kann.

 

Bitte bringen sie mir zum Erstgespräch vorhandene Arztberichte, radiologische Befunde und Laborwerte (Blut - und Stuhluntersuchungen) mit.

 

 

Auch außerhalb der Behandlungen habe ich immer ein offenes Ohr und bitte Sie sogar darum, sich sofort bei mir zu melden falls Fragen oder Probleme auftreten sollen.

 

 


Kosten


Das hier ist eine Heilpraktikerpraxis in der ausschließlich Osteopathie angeboten wird, somit ist es möglich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen.

Kostenertsattung durch die Krankenkassen

1. Kostenerstattung bei Privatversicherten / Zusatzversicherung für Heilpraktiker

     Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Behandlung anteilig oder zu 100%. Sie sollten

     sich jedoch vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich über die

     Kostenertattung informieren.

 

2. Kostenertsattung durch gesetzliche Kassen

      Seit 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen anteilig die Behandlung. Bitte setzen

      sie sich mit Ihrer Kasse in Verbindung um sich über Kostenertsattungen zu informieren.

      Meist wird vorrausgesetzt, dass Sie sich im Vorfeld bei einem Arzt eine schriftliche Empfehlung

      oder ein Privatrezept für eine osteopathische Behandlung ausstellen lassen müssen. Zudem

      verlangen die meisten Kassen, dass der Osteopath in einem Berufsverband Mitglied ist. Diese

      Vorgabe erfülle ich.

 

      Sicherlich gibt es auch gesetzliche Krankenkassen, die die osteopathische Behandlung nicht

      bezuschusst. In diesem Falle gilt die Behandlung als private Leistung.